FC Bayern Fan-Club 2002 Fronhausen/Lahn
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Satzung

Satzung


 

Text

Name, Sitz und Rechtsform

Die Mitglieder des am 26.04.2002 gegründeten Bayern Fan-Club
Fronhausen/Lahn schließen sich in einem Verein zusammen. Dieser
Verein trägt den Namen: FC Bayern München Fan-Club 2002 Fronhausen/Lahn.
Der Verein hat seinen Sitz in 35112 Fronhausen, ist selbständig und unabhängig.


§ 2

Zweck und Aufgabe

Der Verein fördert und unterstützt die sportlichen Ziele des Fußballvereins
Bayern München. Dies geschieht durch aktive Teilnahme an sportlichen und
sonstigen öffentlichen Veranstaltungen des FC Bayern, Kontaktpflege zu diesem Verein und als Sympathieträger mit nicht kommerzieller Werbung.


§ 3

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Minderjährige bedürfen der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt aufgrund schriftlicher Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Fall einer Ablehnung besteht die Möglichkeit der Berufung an die Mitgliederversammlung.

Beendigung der Mitgliedschaft:
Jedes Mitglied kann mit jährlicher Kündigung zum 01.06. eines Jahres aus dem
Bayer Fan-Club austreten. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Bereits gezahlte Beiträge für die folgenden Monate bleiben Vereinseigentum.
Der Vorstand kann mit mehrheitlichem Beschluss ein Mitglied aus dem Bayern Fan-Club Ausschließen, wenn es in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Gegen einen vom Vorstand beschlossenen Ausschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats schriftlichen Wiederspruch erheben. Die Mitgliedschaft erlischt beim Tod eines Mitgliedes. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.


§ 4

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

der Vorstand
die Mitgliederversammlung

Der Vorstand wird für 2 Jahre auf der Mitgliederversammlung gewählt.
Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung den freigewordenen Platz im Vorstand bis zur nächsten Jahreshauptversammlung neu Besetzen. Geschieht dies nicht, so übernimmt der noch vorhandene Vorstand die Aufgaben des zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes. Treten zwei oder drei Vorstandmitglieder zurück, so ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die die
freigewordenen Plätze im Vorstand neu zu besetzen hat.
Rechnung und Geschäftsjahr ist vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.


§ 5

Vorstand, Vertretung

Der Vorstand des Vereins besteht aus:

Dem/r 1. VorsitzendenDem/r 2. VorsitzendenDem/r 1. KassiererDem/r 2. KassiererDem/r 1. SchriftführerDem/r 2. Schriftführerdem/r Beisitzer



der Vorstand beschließt über:

die Einberufung einer Mitgliederversammlungdie Organisation und Abrechnung von Fahrtendie Bestimmung des Vereinslokalsdie Korrespondenz mit dem FC Bayern München sowieAbnahme und Weitergabe von Werbematerialien oder Bekleidungsstücken, die den FC Bayern oder den Bayern Fan-Club betreffen.
Der 1. oder der 2. Vorsitzende beruft die Vorstandsitzung mit einer Frist von einer Woche ein.
Es genügt die mündliche Einladung der Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.


§ 6

Die Mitgliederversammlung

Jahresmitgliederversammlung
Die Jahresmitgliederversammlung ist jährlich im 1. Quartal vom 1.Vorsitzenden
oder einem anderen Vorstandsmitglied einzuberufen.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlung

Auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung Einberufen werden. Auf schriftlichen Antrag von 1/3 der Mitglieder muss vom Vorstand innerhalb von 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Kommt dieser seiner Verpflichtung nicht nach, so kann jedes Mitglied selbst die außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.


3. Einladungsfrist

Sämtliche Mitgliederversammlungen sind durch schriftliche Einladung einzuberufen, und zwar mit einer Frist von 2 Wochen. Die Einladung erfolgt durch Mitteilung im Fronhäuser Wochenblatt sowie durch persönliche, schriftliche Einladung an alle Mitglieder. Die Tagesordnung ist mit der Einladung bekannt zu geben. Im übrigen ist Veröffentlichungsorgan das Gemeindeblatt „ Fronhäuser Wochenblatt“.

4. Beschlussfähigkeit
Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig mit einfacher Mehrheit.


5. Kassenprüfung

Auf der Jahresmitgliederversammlung werden 2 Kassenprüfer gewählt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Erlischt die Mitgliedschaft beider Kassenprüfer im Laufe des Jahres, so sind auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung 2 neue Kassenprüfer zu wählen. Die Kassenprüfer haben ab 14 Tage vor der nächsten Jahresmitgliederversammlung bis zu dieser die Kassenprüfung durchzuführen, und der Versammlung den Kassenbericht vorzulegen. Der Vorstand kann mehrheitlich beschließen, dass die Kassenprüfung zusätzlich zu einem früheren Zeitpunkt von den Kassenprüfern kontrolliert wird. Das gleiche kann auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.


6. Auflösung

Im Falle einer Auflösung soll das Vereinskapital einem gemeinnützigen Organ zu gute kommen. Über die Auflösung des Bayern Fan-Club beschließt eine außerordentliche Mitgliederversammlung, die eigens zu diesem Zweck einberufen werden muss. Zur Gültigkeit des Auflösungsbeschlusses bedarf es einer absoluten Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Vereinsmitglieder. Ist die Mitgliederversammlung beim ersten Zusammentreten nicht beschlussfähig, so ist nach 14 Tagen eine erneute Mitgliederversammlung einzuberufen. In diesem Fall genügt zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder.


7. Satzungsänderung

Nur die Jahres - bzw. Außerordentliche Mitgliederversammlung kann eine Satzungsänderung beschließen.Hierbei ist zumindest eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 
8. Protokollführung
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, dass von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§7

Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.